1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeit kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für und in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unser schriftlichen Bestätigung.

2. Projektarbeiten
Für Projektarbeiten, also Dienstleistungsaufträge zur Erstellung von Softwareprogrammen, bedarf es in jedem Fall eines separaten Projektvertrages zwischen uns und dem Auftraggeber. Sofern einzelne hier genannte AGB oder die AGB in Ihrer Gesamtheit mit einem oder mehren Vertragspunkten eines Projektvertrages kollidieren, gelten ausdrücklich die im Projektvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die restlichen AGB verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit uns sich fester Bestandteil des jeweiligen Projektvertrages.

3. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstlieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Angebote von Dienstleistungen haben i.d.R. eine Gültigkeit von 14 Tagen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist.
Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Sie erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers. Die Erteilung eines Auftrages hat schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist. Weiterhin machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass alle Waren von uns für den Auftraggeber auftragsbezogen bei Dritten bestellt und deshalb weder storniert, noch retourniert werden können. Ein Storno entbindet deshalb nicht von der Abnahme- und Zahlungspflicht. Weiterhin werden unaufgefordert eingesandte oder unfreie Warensendungen nicht angenommen. Genehmigte Rücksendungen müssen frei erfolgen. Das Transportrisiko liegt beim Einsender.

4. Patent-, Urheberrechte und Copyrights
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen in irgendeiner Form ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Dies gilt ebenso für von uns erstellte Pflichtenhefte und andere Dokumentationen, einschließlich des Projektvertrages.
Auf unser Verlangen hin sind diese genannten Gegenstände und Programme unverzüglich an uns zurückzugeben.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

5. Lieferung und Lieferfristen
Alle von uns genannten Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versendungsbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder einen Rücktritt vom Vertrag.

6. Versand
Der Versand erfolgt i.d.R. ab dem Logistik- und Servicecenter in Bremervörde. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- und etwaige Lagerkosten gehen voll zu Lasten des Bestellers.

7. Preise und Zahlung und Zahlungsfähigkeiten
Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Firma. Rechnungsstellung erfolgt i.d.R. mit Auslieferung der Ware(n).
Es gelten folgende Zahlungsfähigkeiten:
a.) Bei Software: soweit nicht vereinbart, per Nachnahme oder Vorkasse.
b.) Bei Dienstleistungen: soweit nicht anders vereinbart, bei Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge.
c.) Bei Projekten: soweit nicht anders vereinbart, 50% der Vertragssumme bei Abschluß und 50% bei Lieferung.
Sofern nicht ausdrücklich Skonti gewährt werden, berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns vor ggf. Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat zu berechnen.
Bei Neukunden hat die Zahlung generell per Nachnahme oder Vorkasse zu erfolgen, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und Brünjes Software und Beratung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldovorziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei der Brünjes Software und Beratung. Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der Brünjes Software und Beratung ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Der Besteller ist verpflichtet, der Brünjes Software und Beratung sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf Verlangen der Brünjes Software und Beratung die Abtretung unverzüglich den Drittschuldnern mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die Brünjes Software und Beratung vor, ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Brünjes Software und Beratung gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Abnehmer der Brünjes Software und Beratung im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Brünjes Software und Beratung verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.

9. Garantie und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstrandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist dies für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

10. Garantieabwicklung
Der Besteller schickt die defekte Ware mit der Rechnungskopie und einer detaillierten Fehlerbeschreibung an die Brünjes Software und Beratung.

11. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

12. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unserer Gesellschaft. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bremervörde. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
|